Konkretisierung des Sonderbeschlusses zur vorläufigen Hengstbuch I-Eintragung

für Pony-, Kleinpferde- und Sonstige Rassen

Aufgrund der Ausfälle geplanter Hengstleistungsprüfungen für Reitpferdehengste, haben die FN angeschlossenen Zuchtverbände einen entsprechenden Sonderbeschluss gefasst, der bereits veröffentlicht wurde.

Neben den Reitpferdehengsten, kommt es auch bei den Pony-, Kleinpferde- und Sonstigen Rassen zu einer entsprechenden Fristverlängerung für die Absolvierung der Hengstleistungsprüfungen. Für alle Hengste, die in diesem Jahr ihre Leistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm ableisten müssen, wird die Frist für einen Verbleib im Hengstbuch I bis Jahresende 2021 verlängert. Dieses gilt nach gemeinsamem Beschluss der Zuchtverbände ausschließlich für Hengste, die im Jahr 2020 aktiv eingetragen und fortgeschrieben sind. Sprich für Hengste, die zum jetzigen Zeitpunkt alle geforderten Voraussetzungen an die HB I Eintragung erfüllen. Für diese Hengste wird die vorläufige Eintragung auch noch für das Jahr 2021 gelten.

Bei den Islandpferden, deren Zuchtprogramm eine verpflichtende Leistungsprüfung (gerittene FIZO Prüfung) für den Verbleib im Hengstbuch I vorsieht, kommt diese Fristverlängerung auch zum Tragen. Somit dürfen die jetzt 6 jährigen Hengste auch 2021 noch ihre gerittene Prüfung absolvieren, um weiterhin im Hengstbuch I zu verbleiben.“